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Das Neuste von Save me Konstanz
Aufgrund der steigenden Corona-Fallzahlen im Landkreis Konstanz dürfen die Unterkünfte derzeit ausschließlich mit einer Ausnahmegenehmigung betreten dürfen.
Kleingruppenangebote können in den Gemeinschaftsräumen (vorerst) weiterhin mit max. 7 Personen stattfinden, nach Maßgabe des Hygienekonzepts. In den Gruppen muss auch während des Unterrichts ein Mundschutz getragen und alle 20 Minuten für 5 Minuten der Raum gelüftet werden.
Wer vom Betretungsverbot betroffen ist, sollte sich mit der jeweils zuständigen Heimleitung in Verbindung setzen, um die Ausnahmegenehmigung zu erhalten.
Die Mitarbeiter*innen arbeiten gerade an der Erstellung der Ausnahmegenehmigungen für alle Betroffenen.
Foto: Unsplash / Adam Niescioruk